Gewaltschutz in Österreich

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Gewaltschutz in Österreich
Rechtslage, Herausforderungen und geplante Verbesserungen



Im Rahmen der internationalen Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ wird auch in Österreich verstärkt auf das Ausmaß häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt aufmerksam gemacht. Gewalt gegen Frauen und Mädchen stellt ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar, das tief in strukturellen Ungleichheiten, Machtverhältnissen und sozialen Abhängigkeiten verankert ist. Obwohl Österreich über ein vergleichsweise ausgebautes rechtliches Gewaltschutzsystem verfügt, zeigen Praxisberichte, Fachstellenanalysen und internationale Evaluierungen weiterhin erhebliche Defizite in Umsetzung, Nachhaltigkeit und Prävention.


Rechtslage und Schutzinstrumente in Österreich

Zentraler Bestandteil des österreichischen Gewaltschutzsystems ist das Gewaltschutzgesetz, das mehrere aufeinander abgestimmte Instrumente vorsieht. Eine der wichtigsten Sofortmaßnahmen ist das polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbot gemäß § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Die Polizei kann einer gefährdenden Person verbieten, eine Wohnung zu betreten – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Zusätzlich gilt ein Schutzradius von 100 Metern rund um die Wohnung. Diese Maßnahme wird zunächst für zwei Wochen ausgesprochen.

Ergänzend kann ein Annäherungsverbot verhängt werden, das es der Täter*in untersagt, sich der gefährdeten Person im gesamten Bundesgebiet näher als 100 Meter zu nähern. In diesem Zusammenhang werden der gefährdenden Person Wohnungsschlüssel abgenommen. Die Polizei ist verpflichtet, die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren, mindestens einmal innerhalb der ersten drei Tage. Seit dem 1. Jänner 2022 ist mit dem Betretungsverbot automatisch ein vorläufiges Waffenverbot verbunden. Verstöße gelten als Verwaltungsübertretung und können mit Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Zusätzlich besteht für Gefährder*innen eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung im Umfang von mindestens sechs Stunden. Wird diese nicht innerhalb der gesetzlichen Frist wahrgenommen, drohen Geldstrafen bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Die Entscheidung über ein Betretungs- und Annäherungsverbot liegt ausschließlich bei der Polizei.

Einstweilige Verfügungen nach der Exekutionsordnung

Innerhalb der zweiwöchigen Frist eines polizeilichen Betretungsverbots kann beim zuständigen Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung zum Schutz in Wohnungen gemäß § 382b Exekutionsordnung (EO) beantragt werden. Voraussetzung sind körperliche Gewalt, Drohungen oder schwere psychische Belastungen. Wird diese Verfügung erlassen, muss die Täter*in die Wohnung verlassen und darf bis zu sechs Monate nicht zurückkehren. Bei Einbringung einer Hauptklage, etwa im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, kann die Schutzmaßnahme bis zum Ende des Verfahrens verlängert werden. Ein Antrag ist auch ohne vorherige polizeiliche Intervention möglich. Bei besonders schwerer Gewalt wird Betroffenen geraten, gemeinsam mit Kindern die Wohnung zu verlassen und Schutzangebote wie Frauenhäuser in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus kann eine einstweilige Verfügung zum allgemeinen Schutz vor Gewalt gemäß § 382e EO ausgesprochen werden. Diese ermöglicht dem Gericht, Kontaktverbote oder Aufenthaltsverbote für bestimmte Orte zu verhängen, und kann für eine Dauer von bis zu einem Jahr gelten. Ergänzend dazu besteht mit § 382g EO eine einstweilige Verfügung zum Schutz der Privatsphäre, die insbesondere bei Stalking, Nachstellung oder unerwünschter Kontaktaufnahme greift.

Ist das Kindeswohl gefährdet, kann die Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 211 Abs. 2 ABGB im Namen minderjähriger Kinder eine einstweilige Verfügung beantragen, sofern die gesetzliche Vertretung – meist die Mutter – dies nicht getan hat.


Unterstützungsangebote: Der 24-Stunden-Frauennotruf

Eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene ist der 24-Stunden-Frauennotruf, erreichbar unter der Telefonnummer +43 1 71 71 9. Das Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung, auch an Sonn- und Feiertagen. Die Beratung richtet sich an Frauen und Mädchen, die Gewalt erleben oder erlebt haben, und ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Beratungen erfolgen telefonisch in Deutsch, Englisch und Farsi. Zusätzlich sind persönliche Beratungen nach Terminvereinbarung, Video- oder Audio-Dolmetsch sowie E-Mail-Beratungen möglich.


Problemlagen und Kritik am bestehenden System

Trotz der vorhandenen rechtlichen Instrumente zeigen sich in der Praxis erhebliche Umsetzungsschwächen. Das unabhängige Kontrollgremium GREVIO kritisiert in seinen Berichten bestehende Lücken im österreichischen Gewaltschutz, etwa das Fehlen flächendeckender Gewaltambulanzen, unzureichende verpflichtende Schulungen für Richter*innen sowie das lange Fehlen einer umfassenden nationalen Gewaltschutzstrategie.

Opferunterstützungsorganisationen wie der Frauenring berichten zudem von einer uneinheitlichen Anwendung der Gesetze. Laut Medienberichten hängt die tatsächliche Unterstützung häufig vom individuellen Engagement einzelner Beamt*innen ab. Betroffene schildern, nicht ernst genommen oder herablassend behandelt worden zu sein. Besonders problematisch ist der Mangel an kontinuierlicher, verpflichtender Weiterbildung für Polizei und Justiz, insbesondere im Hinblick auf die Dynamiken häuslicher Gewalt.

Ein weiteres strukturelles Defizit betrifft fehlende langfristige Schutz- und Nachbetreuungsmaßnahmen. Kurzfristige Interventionen wie Betretungsverbote reichen häufig nicht aus, um dauerhafte Sicherheit zu gewährleisten. Zudem fehlen standardisierte Risikoanalysen, insbesondere bei Entscheidungen zu Sorgerecht und Umgangsrecht. Rückfallrisiken und Kindeswohlgefährdungen werden vielfach nicht ausreichend berücksichtigt.


Gewalt als strukturelles Problem

Expert*innen betonen, dass häusliche Gewalt kein individuelles Fehlverhalten darstellt, sondern ein strukturelles gesellschaftliches Problem ist. Geschlechterrollen, ökonomische Abhängigkeiten, Tabuisierung und unzureichende Ressourcen für Betroffene tragen wesentlich zur Aufrechterhaltung von Gewalt bei. Der hohe Anteil nicht angezeigter oder nicht erfasster Fälle zeigt, dass das bestehende System nur einen Teil der Realität abbildet.


Geplante Verbesserungen und Forderungen im Gewaltschutz

Vor diesem Hintergrund fordern Fachstellen und Betroffenenorganisationen umfassende Reformen. Zentrale Forderungen sind der Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Gewaltambulanzen sowie der Ausbau spezialisierter Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. Gewaltambulanzen sollen medizinische, forensische und psychosoziale Erstversorgung bündeln und den Zugang zu weiteren Hilfsangeboten erleichtern.

Darüber hinaus wird eine verpflichtende, kontinuierliche Weiterbildung für Polizei, Justiz und andere involvierte Institutionen gefordert. Schulungen sollen nicht nur rechtliche Grundlagen, sondern auch Gewaltmechanismen, Machtverhältnisse und Traumadynamiken vermitteln, um sekundäre Viktimisierung zu vermeiden.

Ein zentrales Anliegen ist die Umsetzung eines verbindlichen, ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen. Dieser soll klare Ziele, ausreichende Ressourcen, messbare Indikatoren und eindeutige Verantwortlichkeiten enthalten. Ergänzend werden systematische Risiko- und Gefährdungsanalysen gefordert, insbesondere bei Verfahren mit Kindern und bei Wiederholungsgefahr.

Diese Forderungen spiegeln sich teilweise im geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2025–2029 wider. Vorgesehen sind eine langfristige Strategie, bessere Koordination zwischen Polizei, Justiz, Sozialdiensten und NGOs, der Ausbau spezialisierter Angebote sowie die Umsetzung internationaler Vorgaben wie der GREVIO-Empfehlungen und EU-Richtlinien. Ziel ist die Anpassung des österreichischen Gewaltschutzsystems an europäische Mindeststandards.


Fazit

Österreich verfügt über ein rechtlich differenziertes Gewaltschutzsystem, das jedoch in der praktischen Umsetzung erhebliche Schwächen aufweist. Der geplante Nationale Aktionsplan bietet die Chance, bestehende Lücken zu schließen. Entscheidend wird sein, ob politische Ankündigungen in verbindliche Maßnahmen, ausreichende Finanzierung und nachhaltige strukturelle Veränderungen überführt werden.

 

 

Timea Schmit

 

Weitere Quellen und Materialien:

Gewaltschutzgesetz Österreich – Stadt Wien

Parlament Österreich – Gewaltschutz & Diskussionen

Gewaltschutzzentren Österreich – Stellungnahmen an GREVIO (2023, 2024)

GREVIO-Berichte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

APA-OTS – Berichterstattung zu Lücken im Gewaltschutz

MeinBezirk – Kritik an Gewaltschutzmaßnahmen

Vienna.at – Berichte zum Behördenversagen im Gewaltschutz

Bundeskriminalamt Österreich – Kooperation Gewaltschutz

Bundeskanzleramt – Maßnahmen & Finanzierung Gewaltschutz

Koordinationsstelle Gewalt gegen Frauen – Nationaler Aktionsplan